Abwesenheiten

Im Fall der kurzfristigen Abwesenheit eines Kindes der Kindergarten aufgrund von Krankheit informieren die Eltern/Erziehungsberechtigten den Klassenlehrer am ersten Tag der Abwesenheit per E-Mail.

Nach einer Abwesentheit von mehr als zwei Tagen sollen die Schüler bei ihrer Rückkehr ein ärztliches Attest vorlegen. 

Sollten Eltern eine Abwesenheit aus persönlichen Gründen für ihr Kind wünschen, muss eine Anfrage per E-Mail an Úna Clancy, Stellvertretende Direktorin der Primarschule (una.clancy@eursc.eu) gestellt und die Gründe für die Abwesenheit erläutert werden.

Dieser Antrag muss den vollen Namen des Kindes und die Klasse sowie die Erklärung enthalten, dass die gesamte Versicherungsverantwortung für das Kind während der Schulabwesenheit von den Eltern/ Erziehungsberechtigten übernommen wird.

Bitte lesen Sie hierzu: Allgemeine Schulordnung der Europäischen Schulen, Artikel 30, auf der Webseite der Europäischen Schulen.