Abwesenheiten
Abwesenheit aufgrund von Krankheit
Wenn ein Kind im Kindergarten oder in der Grundschule aus Krankheitsgründen abwesend ist, sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten den Klassenlehrer bis 8.30 Uhr am selben Morgen per E-Mail informieren.
Bei Schülern, die länger als 2 Tage krank sind, sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest per E-Mail an den Klassenlehrer schicken. Wird kein Attest vorgelegt, gelten die Abwesenheiten als unentschuldigt.
Kinder, die unmittelbar vor oder nach den Ferien krank sind, müssen ebenfalls ein ärztliches Attest vorlegen (auch wenn es sich nur um einen Tag handelt), sonst gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Abwesenheit aus anderen Gründen als Krankheit
Im Kindergarten und in der Grundschule können die Eltern/Erziehungsberechtigten beantragen, dass Abwesenheiten aus anderen Gründen als Krankheit entschuldigt werden.
In solchen Fällen sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten den Antrag per E-Mail an Frau Úna Clancy, stellvertretende Direktorin, (una.clancy@eursc.eu) und die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer richten. Der Antrag sollte den vollständigen Namen und die Klasse des Kindes sowie eine schriftliche Bestätigung enthalten, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten während der Abwesenheit die volle versicherungstechnische Verantwortung für das Kind übernehmen werden.
Weitere Informationen sind der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen, Artikel 30, auf der Website der Europäischen Schulen zu entnehmen.