Abwesenheiten

Abwesenheiten von Schülern in der Sekundarstufe sind dem zuständigen Erziehungsberater bzw. in dringenden Fällen (z. B. bei Examen) telefonisch dem Sekretariat mitzuteilen. Schüler, die länger als 2 Tage fehlen, benötigen ein ärztliches Attest, das sie bei ihrer Rückkehr in die Schule vorlegen. Dieselbe Regelung betrifft Schüler, die an einem Schultag vor oder nach den Ferien fehlen.

Fehlzeiten, die nicht krankheitsbedingt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stellvertretende Direktorin der Sekundarschule, zulässig. Eltern werden darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist, direkt vor oder im Anschluss an Schulferien oder Feiertage abwesend zu sein.

Bitte lesen Sie hierzu: Allgemeine Schulordnung der Europäischen Schulen, Artikel 30, auf der Webseite der Europäischen Schulen.

Wenn die Anzahl der Abwesenheiten die Schwelle von 10% der tatsächlich in einem oder mehreren Fächern organisierten Zeiten überschreitet, besteht gemäß Artikel 30.3.b. der Allgemeinen Regeln der Europäischen Schulen die Gefahr, dass es nicht möglich sein wird, eine Note in diesem/diesen Fächern am Ende des Schuljahres zu erhalten; in diesem Fall ist es nicht möglich, in das vorgenannte Jahr zu wechseln.

Information über Befreiung vom Sportunterricht befindet sich hier.