Ansteckende Krankheiten

Entsprechend den Vorschriften des Infektionsschutzgesetz bitten wir im Falle von ansteckenden Infektionen umgehend die Schule zu informieren. Nur so kann in Zusammenarbeit mit der örtlichen Gesundheitsbehörde eine Ausbreitung vermieden oder zumindest begrenzt werden. Der Unterrichtsbesuch ist dann nur mit ärztlichem Attest wieder möglich. Falls Erkrankungen auftreten, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind, wird die Klassengemeinschaft anonym informiert.

COVID-19 - Wann darf man zur Schule kommen?

Wie kann man sich vor Ansteckungskrankheiten schützen?

Um die Ausbreitung respiratorisch übertragbarer Krankheiten zu vermeiden, sollten insbesondere eine gute Händehygiene sowie eine korrekte Husten- und Niesetikette eingehalten werden. Diese Maßnahmen sind insbesondere während der Grippezeit angeraten.

Eltern werden gebeten, erkrankte Kinder nicht in die Schule zu schicken.

https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/ (Coughing and sneezing hygiene, in German)
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/filme/filme-zu-hygiene-im-krankheitsfall/ (Videos, in German)