Sprachenpolitik und Sprachsektionen

Ein Grundprinzip der Europäischen Schulen ist der Unterricht der Muttersprache/dominanten Sprache als erste Sprache (L1). Die Europäischen Schulen bieten Sprachunterricht in allen Sprachen der Mitgliedsländer der EU an.

Allerdings sind nicht alle Schulen in der Lage, den gesamten Studienzyklus in allen diesen Sprachen anzubieten.

Die Bestimmung der dominanten Sprache der Schüler zum Zeitpunkt der Einschreibung ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Schulen, wie Artikel 47 Buchstabe e) Absatz 1 der Allgemeinen Regeln festlegt: 

Ein Grundprinzip der Europäischen Schulen ist der Unterricht der Muttersprache/dominanten Sprache als erste  Sprache (L1). Dieses Grundprinzip impliziert die Einschreibung des Schülers in die Abteilung seiner Muttersprache/dominanten Sprache (L1), dort wo eine solche besteht.

An den Schulen, an denen keine der Muttersprache/dominanten Sprache entsprechende Abteilung besteht, wird der Schüler in eine der Abteilungen der Vehikularsprachen eingeschrieben. Der Schüler folgt dem Unterricht seiner Muttersprache/dominanten Sprache, der für die so genannten SWALS Schüler (Students Without a Language Section) als LI organisiert wird.

Die Festlegung der ersten Sprache (L1) obliegt nicht der freien Entscheidung der Eltern, sondern dem Ermessen des/der Direktors/in in der Schule. Die erste Sprache muss der Muttersprache oder dominanten Sprache des Kindes entsprechen, wobei die dominante Sprache mehrsprachiger Schüler die Sprache ist, die sie am besten beherrschen.

Wenn die erste Sprache des Schülers beanstandet wird, legt der Direktor die erste Sprache des Schülers auf der Grundlage der Informationen fest, die von den gesetzlichen Vertretern des Schülers im Anmeldeformular angegeben wurden, nachdem der Schüler komparative Sprachtests abgelegt hat, die von den Lehrkräften der Schule veranstaltet und überprüft werden. Diese Tests finden unabhängig vom Alter oder der Stufe der Kinder statt, d.h. auch im Kindergarten.