Versicherungsschutz

Die Schülerinnen und Schüler sind auf dem Schulgelände und auf dem direkten Schulweg über die Unfallkasse Hessen berufsgenossenschaftlich versichert.

Bei einem Unfall müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten oder die Begleitung den behandelnden Arzt darauf hinweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt und die Unfallkasse Hessen die Kosten trägt. Man sollte keine Privatrechnung akzeptieren, da die Unfallkasse Hessen nur die in ihrer Gebührenordnung vorgesehenen Sätze bezahlt. Wenn trotzdem eine Privatbehandlung erwünscht wird, sollte die private Krankenversicherung für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Bitte das Dokument 'Schulunfall' beachten.