Abwesenheit
- Kindergarten und Primarschule: Bitte informieren Sie bei Abwesenheit Ihres Kindes die/den Klassenlehrer(in) (E-mail-Adressen der Lehrer).
- Sekundarschule: Bitte informieren Sie bei Abwesenheit Ihres Kindes Frau Baele per Email (hilde.baele(at)eursc.org oder E-mail).
Schülerinnen und Schüler, die länger als zwei Tage fehlen, benötigen ein ärztliches Attest, das sie bei ihrer Rückkehr in die Schule vorlegen. Dieselbe Regelung betrifft Schülerinnen und Schüler, die an einem Donnerstag und Freitag vor dem Wochenende oder an den Tagen vor oder nach den Ferien fehlen.
Fehlzeiten, die nicht krankheitsbedingt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Direktion zulässig.
Eltern werden darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist, direkt vor oder im Anschluss an Schulferien oder Feiertage frei zu nehmen.
Bitte lesen Sie hierzu: Allgemeine Schulordnung der Europäischen Schulen,
Artikel 30
http://www.eursc.eu/fichiers/contenu_fichiers1/248/2011-04-D-11-de-1.pdf


